Zur Zeit befindet sich ein neuer Kochscheinfolder in Druck. Er enthält wichtige Informationen zu den Kochscheinen. Bald steht er zum Verteilen zur Verfügung. Wunderbar!
Ein Kochschein aus dem vierten Kochscheinstoß wurde im Januar 2014 gezeichnet. Dies verringerte den Wertschwund der entsprechenden Kochscheine aus Stoß vier um jeweils 0,02 €. Am 15.7.2014 ist der nächste Stichtag für die Kursberechnung der Kochscheine.
Alles "Kunsthandeln", das zwischen dem 15.1.2014 und dem 15.7.2014 stattfindet, wird in die Berechnung einfließen. Seit 2012 werden regelmäßig zu bestimmten Stichtagen die Kurse für die alten Kochscheine berechnet. In die Berechnung fließen die Handlungen (vielmehr das Nicht-Handeln) der Anteilnehmer/innen ein. Sie bedingen die Wertentwicklung der Kochscheine.
Heute – am 15.1.2014 – ist der fünfte Stichtag. Die Berechnung gilt für den Zeitraum vom 1.7.2013 bis 15.1.2014. Immerhin zwei Anteilnehmer/innen haben gehandelt: Es gab einen Indizientausch. Ein Kochschein aus dem vierten Stoß wurde gezeichnet. Das Handeln der Anteilnehmer/innen ist noch sehr verhalten. Deshalb sinken die Kurse oder anders ausgedrückt: der Wert der alten Kochscheine fällt. Die aktuellen Referenzpreise können Sie der Kursanzeige entnehmen. Diese finden Sie unter der Rubrik "Download Unterlagen". |
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Februar 2024
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