Das Glossar zum Finanz(ierung)system Kunsthandeln steht nun online. Darin finden Sie Begriffe und Wörter, die im Finanz(ierung)system auftauchen, erklärt. Es handelt sich um eine vorläufige Fassung, die in den kommenden Monaten weiter ergänzt wird.
Das Zeichnen von Kochscheinen ist Kunsthandeln und geht in die Kursberechnung der Kochscheine ein.
Jetzt stehen auch die „Unterlagen zum Zeichnen von Kochscheinen“ online und können jederzeit heruntergeladen werden. In den Zeichnungsbedingungen finden Sie alle wichtigen Informationen zum Zeichnen. Der Zeichnungsschein dient zusammen mit einem (digitalen) Foto als Beleg. Die konzeptionelle Überarbeitung des Finanz(ierung)system Kunsthandeln ist abgeschlossen. Die Unterlagen zur Bestellung wurden entsprechend aktualisiert und online gestellt. Auch die Kursanzeige für die Kochscheine steht jetzt als Dokument zum Download bereit.
Zum Vormerken: Das Anteilnehmer/innentreffen 2014 und die Bekochung wird am Samstag, den 3. Mai 2013 stattfinden. Der Ort ist noch nicht bekannt.
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