So habe ich mir auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der Kochscheine und den Indizientausch vorgenommen. Diese sind rechtlich notwendig. Änderungen an den AGBs müssen 6 Wochen bevor sie in Kraft treten bekannt gegeben werden, was ich hiermit tue. Die neuen AGB's treten am Freitag, den 5. Januar 2018 in Kraft, wenn es keine Einsprüche gibt.
Anbei finden*t Sie/ihr die beiden AGBs mit den nachvollziehbaren Änderungen. Bei den Indizien habe ich einen Paragrafen zum Ausstellungsrecht eingefügt. Bei den Kochscheinen ist das tatkräftige Engagement für das Kochscheine ausgegeben werden, ergänzt. Falls Jemand Einsprüche oder Bedenken wegen Formulierungen hat, gern bei mir melden.
171120_agb_ks.pdf |
171120_agb_in.pdf |